Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Beurlaubungsgründe sind z. B.:
• Arztbesuch während der Unterrichtszeit
• Familiäre Gründe (z. B. Hochzeit, Todesfall)
• Kirchliche Veranstaltungen (z. B. Kommunion, Konfirmation)
• Veranstaltungen von Vereinen
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem Termin beim Fachlehrer, Klassenlehrer bzw. der Schulleitung eingehen.
Grundsätzlich kann keine Ferienverlängerung gewährt werden.
Wechsel in den Religions- bzw. Ethikunterricht
Der Antrag muss bis zum Termin, der im Formular genannt ist, bei der Schulleitung eingehen.
Danach kann ein Wechsel für das aktuelle Schuljahr nicht mehr berücksichtigt werden.




